Eis- , Schnee- und Glättebeseitigung
Wir übernehmen in der kalten Jahreszeit die Räumungspflicht zur Eis-, Schnee- und Glättebeseitung für Privathaushalte, Gewerbe, Wohnungsgesellschaften und Kommunen. Die Räumung an Geh- und Zuwegungen wird nach aktueller städtischer Satzung durchgeführt. Sämtliche Haftungsrisiken, die Ihnen durch die Räumungspflicht auferlegt sind, werden an uns übertragen. Unsere Winterdienstleistung umfasst eine 24-stündige Einsatzbereitschaft.
Streuung und Abstumpfung
Wir streuen und stumpfen die geräumten Geh- und Zuwegungen bei bestehender Glätte ab. Als Abstumpfmittel werden Streusand, Splitt oder auch Granulat eingesetzt. Da Auftausalze der Umwelt schaden, dürfen diese nur dann eingesetzt werden, wenn die Gehwege bei besonders starker Glätte durch die Abstumpfmittel nicht verkehrssicher gemacht werden können.